Kanzleiportrait
Wir sind bundesweit tätige Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und beraten und vertreten Sie bei Fragestellungen rund um den Bau und seinen angrenzenden Rechtsgebieten: Bauträgerrecht; Projektsteuerungsrecht; Grundstücks- und Immobilienrecht; Rechtsprobleme um die ARGE; Recht des Anlagenbaus; Maklerrecht; Vergaberecht; Wohnungseigentumsrecht; Öffentliches Baurecht; Wohnraum- und gewerbliches Mietrecht.
Stets sind wir uns bewusst: Es geht um Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Dem dient unser Angebot in außergerichtlichen Angelegenheiten: Rechtssichere Gestaltung von Verträgen; baubegleitende Rechtsberatung; Erstellen von Rechtsgutachten; Erarbeiten von Strategien zur einvernehmlichen Streitbeilegung; Tätigkeit als Schiedsrichter etc.
In Prozessen vertreten wir Sie vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Unsere Auftraggeber sind private und gewerbliche Bauherren, Anlagenbauer, Architekten, Ingenieure aller Fachrichtungen, Bauunternehmer, Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer und öffentliche Auftraggeber.
Wir pflegen für Sie ein Netzwerk zu Best-Practice-Experten (Sachverständige - auch mit Spezialkenntnissen; Architekten und Ingenieure; Baufirmen und Unternehmer; Berufsverbände), da Baurechtler zur Lösung komplexer Probleme häufig auf deren Wissen/Mitarbeit angewiesen sind. Aufgrund unserer bundesweiten Vortrags- und Seminartätigkeit erweitern wir besagtes Netzwerk ständig.
Ein Hinweis in eigener Sache:
Hr. RA Müller ist seit 30.06.2020 aus der Kanzleigemeinschaft ausgeschieden.
Für Ihre Anliegen und Fragen steht Ihnen Hr. RA Arneburg gerne weiterhin zur Verfügung.